Übersicht Gemeinde Nesselwängle

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl
86026-94aGemeinde Nesselwängle ohne Fraktion Rauth
Eigentumstitel:
Kaufverträge, Ersitzung,
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1979

Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl
86026-95a, Fraktion Rauth der Gemeinde Nesselwängle
Eigentumstitel:
Waldzuweisungsprotokoll
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:

Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
86026-95 , Gemeindegutsagrargemeinschaft Rauth,   kein Gemeinde-Anteil vermerkt,
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.

Durch Rechtsveränderungen:
Unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 86026-94Gemeinde Nesselwängle ohne Fraktion Rauth, c 2846/1979 Bei diesem Grundbuchskörper handelt es sich um agrargemeinschaftliche Grundstücke, welche von der Gemeinde Nesselwängle und den Eigentümern der nachfolgenden Stammsitzliegenschaften gem den im Regulierungsplan ausgewiesenen Anteilen genützt werden: , kein bezifferter Gemeinde-Anteil
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 86026-99a , Fraktion Haller der Gemeinde Nesselwängle
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  86026-96a86026-97a86026-308a86026-548a,
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Nesselwängle wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4,  reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen  86026-9686026-97,  86026-308
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
Gemeinde reg.
Gemeinde Nesselwängle ohne Fraktion Rauth 10 100 02286026-94 86026-94a
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Rauth X 20886026-715 86026-715
AG Rauth X 3 193 85186026-95 86026-95a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Grän-Ödenalpe 1 399 29186026-97 86026-97a
AG Heimweide Nesselwängie 54 90386026-308 86026-308a
AG Nesselwängle-Ödenalpe 1 574 80186026-96 86026-96a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-Gemeindeteile alt
Fraktion Haller der Gemeinde Nesselwängle 4186026-99 86026-99a
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
Interessentschaft Edenalpe Nesselwängle 33986026-548 86026-548a