Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85003-5a: Auf Grund des Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Amlach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1976
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 85003-5 , Agrargemeinschaft Amlach , 1509/2014 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT
Es ist kein Gemeindeanteil vermerkt.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahl 85003-5a
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 85003-5 , Agrargemeinschaft Amlach , 1509/2014 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT
Es ist kein Gemeindeanteil vermerkt.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahl 85003-5a
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Aus der EZ 25 II KG Amlach wurden gemäß Anerkennungsurkunde vom 18. Oktober 1910, Tz 469/1911, die aufgeführten Parzellen abgeschrieben.
Amlach Anerkennungen Tz 469/1911
Amlach Anerkennungsurkunde Tz 469/1911
Die EZ 25 II ist noch als Parzelle im Ausmaß von 546 m² im Gemeindevermögen vorhanden.
Aus der EZ 25 II KG Amlach wurden gemäß Anerkennungsurkunde vom 18. Oktober 1910, Tz 469/1911, die aufgeführten Parzellen abgeschrieben.
Amlach Anerkennungen Tz 469/1911
Amlach Anerkennungsurkunde Tz 469/1911
Die EZ 25 II ist noch als Parzelle im Ausmaß von 546 m² im Gemeindevermögen vorhanden.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 85003-39a
Eigentumstitel: Urkunden
Einlagezahlen 85003-39a
Eigentumstitel: Urkunden