Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 83020-24a : Das Eigentumsrecht wird für die Gemeinde Wörgl einverleibt und zwar … auf Grund Ersitzung … auf Grund Ersitzung .
In Wörgl wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 83020-24 , die übrigen Einlagezahlen mit Dienstbarkeiten 83021-44 , 83021-191 , 83021-350 , 83021-90007 , beruhen auf neueren Kaufverträgen.
Einlagezahl 83020-24 , die übrigen Einlagezahlen mit Dienstbarkeiten 83021-44 , 83021-191 , 83021-350 , 83021-90007 , beruhen auf neueren Kaufverträgen.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 83020-105a , 83021-56a , 83020-75a , 83020-93a , 83020-94a , 83020-95a , 83020-101a , 83021-58a , 83021-59a , 83021-60a , 83021-61a , 83021-63a , 83021-64a , 83021-66a , 83021-67a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 83020-105a , 83021-56a , 83020-75a , 83020-93a , 83020-94a , 83020-95a , 83020-101a , 83021-58a , 83021-59a , 83021-60a , 83021-61a , 83021-63a , 83021-64a , 83021-66a , 83021-67a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Wörgl wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum reguliert.
Zur Einlagezahl 83021-56 , Wörgler Dorfinteressentschaft gab es 1928 einen Generalakt, es ist jedoch kein Regulierungsbescheid vermerkt.
Zur Einlagezahl 83021-56 , Wörgler Dorfinteressentschaft gab es 1928 einen Generalakt, es ist jedoch kein Regulierungsbescheid vermerkt.