Ist vom Ausmaß der regulierten Flächen her betrachtet nicht sehr bedeutend, die Agrargemeinschaft Vill ist jedoch wegen der Müll-Deponie der Landeshauptstadt ein spektakulärer Fall.
Eine Besonderheit ist die Einlagezahl 81112-215a. Sie entspricht nicht der Grundbuchanlegungsverordnung. Es gibt weder in der Vollzugsvorschrift noch in den dabei anzuwendenden Gesetzen die Begriffe Obereigenthumsrecht bzw. Nutzungeigenthumsrecht. Bäuerliche Miteigentumsgemeinschaften sind in § 34 Abs. 4 der Vollzugsvorschrift ausreichend definiert, wie sie z.B. auch in der Einlagezahl 81136-646a regelgerecht zur Anwendung gekommen sind. Die Einlagezahl 81112-215a ist die einzige aller untersuchten Einheiten in Tirol, wo nach Vollzugsvorschrift völlig undefinierte Rechtsbegriffe als Einverleibungsgründe angegeben sind.