Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85207-13a: Auf Grund Ersitzung, des Kaufvertrages vom … , des Tauschvertrages vom … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Obertilliach einverleibt.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 85207-14a: Auf Grund Ersitzung und des Vertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Bergen der Gemeinde Obertilliach einverleibt.
Einlagezahl 85207-15a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Leiten der Gemeinde Obertilliach einverleibt.
Einlagezahl 85207-72a: Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Dorf mit Rodarm der Gemeinde Obertilliach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1943
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 85207-14, Agrargemeinschaft Nachbarschaft Bergen, b 3262/2013 Gemeindegutsagrargemeinschaft, 85207-15, Agrargemeinschaft Nachbarschaft Leiten, c 2424/2013 Gemeindegutsagrargemeinschaft,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 85207-72, Agrargemeinschaft Nachbarschaft Dorf mit Rodarm
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 85207-14, Agrargemeinschaft Nachbarschaft Bergen, b 3262/2013 Gemeindegutsagrargemeinschaft, 85207-15, Agrargemeinschaft Nachbarschaft Leiten, c 2424/2013 Gemeindegutsagrargemeinschaft,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 85207-72, Agrargemeinschaft Nachbarschaft Dorf mit Rodarm
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 85207-13
Einlagezahlen 85207-13
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 85207-5a, 85207-21a, 85207-24a, 85207-25a, 85207-28a, 85207-30a, 85207-31a, 85207-34a, 85207-36a, 85207-37a, 85207-40a, 85207-41a, 85207-42a, 85207-44a, 85207-47a, 85207-48a , 85207-50a, 85207-55a, 85207-60a, 85207-61a, 85207-62a, 85207-63a, 85207-64a, 85207-67a, 85207-68a, 85207-69a, 85207-70a, 85207-71a, 85207-73a, 85207-74a, 85207-76a, 85207-77a, 85207-78a, 85207-79a, 85207-81a, 85207-82a, 85207-83a, 85207-86a, 85207-87a, 85207-89a, 85207-92a, 85207-101a, 85207-105a, 85207-112a, 85207-113a, 85207-115a,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 85207-110a
Eigentumstitel: Servitutenregulierungsurkunde
Einlagezahlen 85207-5a, 85207-21a, 85207-24a, 85207-25a, 85207-28a, 85207-30a, 85207-31a, 85207-34a, 85207-36a, 85207-37a, 85207-40a, 85207-41a, 85207-42a, 85207-44a, 85207-47a, 85207-48a , 85207-50a, 85207-55a, 85207-60a, 85207-61a, 85207-62a, 85207-63a, 85207-64a, 85207-67a, 85207-68a, 85207-69a, 85207-70a, 85207-71a, 85207-73a, 85207-74a, 85207-76a, 85207-77a, 85207-78a, 85207-79a, 85207-81a, 85207-82a, 85207-83a, 85207-86a, 85207-87a, 85207-89a, 85207-92a, 85207-101a, 85207-105a, 85207-112a, 85207-113a, 85207-115a,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 85207-110a
Eigentumstitel: Servitutenregulierungsurkunde
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Obertilliach wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 85207-110
Einlagezahlen 85207-110