Übersicht Gemeinde Rum

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81014-207a , 81014-208a , 81014-209a , 81014-210a , 81014-211a , 81014-212a Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Rum einverleibt.
In Rum wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81014-207 , 81014-208 , 81014-209 , 81014-210 , 81014-211 , 81014-212 
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Rum 43 31281014-1633 81014-1633
Gemeinde Rum 909 37081014-212 81014-212a
Gemeinde Rum 898 94281014-211 81014-211a
Gemeinde Rum 26 59381014-210 81014-210a
Gemeinde Rum 21 80681014-209 81014-209a
Gemeinde Rum 138 62881014-208 81014-208a
Gemeinde Rum 21 13281014-207 81014-207a