Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85017-26a: Auf Grund des Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Lavant einverleibt.
Einlagezahl 85017-27a: Auf Grund Vergleiches vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Lavant einverleibt.
Einlagezahl 85017-30a: Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Lavant einverleibt.
Einlagezahl 85017-28a: Eigentumsrecht der Gemeinde Lavant. Wurde im Zuge der Hauptteilung wegen Bestandslosigkeit gelöscht
Einlagezahl 85017-32a: Auf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Lavant einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1854 bis 1950
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung Tbz 527/50 vom 16.02.1951 wurde das Eigentum am gesamten Gemeindegut mit den
Einlagezahlen 85017-26a, 85017-27a, 85017-30a, 85017-31a, 85017-32a der Agrargemeinschaft Lavant zugesprochen.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut: Erst mit der TFLG Novelle 1952 war für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Es erfolgte jedoch eine Hauptteilung:
Nach dem Hauptteilungsplan Lavant vom 23. Feber 1966 Tbz 1403/66 verblieben die Einlagezahlen 85017-26, 85017-27, 85017-30, 85017-32, bei der Agrargemeinschaft Lavant, die Einlagezahl 85017-31 im Ausmaß von 3 204 448 m² wurde nach einigen Abschreibungen der Gemeinde zugeschrieben. Aus der Einlagezahl 85017-28 wurde die Parzelle mit dem Gemeindehaus der Gemeinde zugesprochen und in EZ 31 übertragen, während Bp. 16, Elektrizitätswerk, der EZ 32 der Agrargemeinschaft zugeschrieben wurde. Die Einlagezahl 85017-28 wurde wegen Gutsbestandslosigkeit gelöscht (Siehe Seite 4).
Der Hauptteilung liegt nur ein bei der mündlichen Verhandlung geschlossenes Parteienübereinkommen zu Grunde. Eine Vermögensauseinandersetzung oder Bewertungen sind nicht ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindevermögen auch durch Kauf erworben, dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in die Agrargemeinschaft übertragen und verblieb bei der nachfolgenden Hauptteilung in deren Eigentum.
Einlagezahl 85017-26a
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung Tbz 527/50 vom 16.02.1951 wurde das Eigentum am gesamten Gemeindegut mit den
Einlagezahlen 85017-26a, 85017-27a, 85017-30a, 85017-31a, 85017-32a der Agrargemeinschaft Lavant zugesprochen.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut: Erst mit der TFLG Novelle 1952 war für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Es erfolgte jedoch eine Hauptteilung:
Nach dem Hauptteilungsplan Lavant vom 23. Feber 1966 Tbz 1403/66 verblieben die Einlagezahlen 85017-26, 85017-27, 85017-30, 85017-32, bei der Agrargemeinschaft Lavant, die Einlagezahl 85017-31 im Ausmaß von 3 204 448 m² wurde nach einigen Abschreibungen der Gemeinde zugeschrieben. Aus der Einlagezahl 85017-28 wurde die Parzelle mit dem Gemeindehaus der Gemeinde zugesprochen und in EZ 31 übertragen, während Bp. 16, Elektrizitätswerk, der EZ 32 der Agrargemeinschaft zugeschrieben wurde. Die Einlagezahl 85017-28 wurde wegen Gutsbestandslosigkeit gelöscht (Siehe Seite 4).
Der Hauptteilung liegt nur ein bei der mündlichen Verhandlung geschlossenes Parteienübereinkommen zu Grunde. Eine Vermögensauseinandersetzung oder Bewertungen sind nicht ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindevermögen auch durch Kauf erworben, dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in die Agrargemeinschaft übertragen und verblieb bei der nachfolgenden Hauptteilung in deren Eigentum.
Einlagezahl 85017-26a
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Anerkennungsurkunde Tz 389-1914
Anerkennungen Tz 389-1914 EZ 85017-34a
Die Einlagezahl 34 wurde nach Verteilung gelöscht.
Anerkennungsurkunde Tz 389-1914
Anerkennungen Tz 389-1914 EZ 85017-34a
Die Einlagezahl 34 wurde nach Verteilung gelöscht.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 85017-44a, 85017-46a, 85017-58a,
Eigentumstitel: Urkunden
Einlagezahlen 85017-44a, 85017-46a, 85017-58a,
Eigentumstitel: Urkunden
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurde kein bäuerliches Gemeinschaftsvermögen reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.