Übersicht Gemeinde Telfes im Stubai

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81133-143aAuf Grund Ersitzung und des Vergleichs-Protokolles vom 17. Juni 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfes einverleibt.
Einlagezahl 81114-18aAuf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 17. Juni 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfes einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1959.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen mit Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
2 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahl  81133-343  bzw. 81133-343a wurde aus Einlagezahl 81133-143a  abgeschrieben, Einlagezahl  81114-18  Agrargemeinschaft Telfes (Gemeindegutsagrargemeinschaft) 
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier: b Gemeinde Telfes zu 1200 Anteilsrechten
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen  81133-143
Teilwald:
Die Einlagezahl  81133-143  ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2. Dieser Grundbuchkörper wurde im Jahre 1959 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können. Der Regulierung fehlte daher diesbezüglich die Rechtsgrundlage.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  81133-163a , 81133-181a, 81133-187,
Eigentumstitel:
Durchwegs Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 81133-163
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Telfes 9 930 64281133-343 81133-343a
AG Telfes 6 21481114-18 81114-18a
AG - aus bäuerl. Miteigentum
AG Schlickeralpe 5 554 20681133-163 81133-163a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Telfes, Teilwald 761 38481133-143 81133-143a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 181 1481133-181 81133-181a
EINLAGEZAHL 187 OBERE BAUERNMÜHLE 7981133-187 81133-187