Übersicht Gemeinde Flaurling

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81301-195a Auf Grund des unvordenklichen Besitzes und des Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Flaurling einverleibt
Einlagezahl 81301-197a Auf Grund des Vergleichsprotokolles der kk Waldservitutenausgleichungs-Commission vom 18. Juli 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Flaurling einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1992.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
1 Einlagezahl aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde:
Einlagezahl 81301-616a : Übertragen aus EZ 197
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. TBz 3251/1992  Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft Flaurling in EZ 616 zu 16,24 Anteilen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81301-195 , 81301-197
Teilwald:
Die Einlagezahl 81301-197a  ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Einlagezahl 81301-616a wurde 1992 aus EZ 197 übertragen. Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
 
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 81301-262
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl 81301-322a , 81301-320a
Eigentumstitel:
Jeweils Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Flaurling 377 88781301-616 81301-616a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Flaurling GEMEINDEALPEN 12 480 91381301-195 81301-195a
Gemeinde Flaurling, Teilwälder Flaurling 3 520 80381301-197 81301-197a
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
Nachbarschaft Mooslehen-Fritzen 12381301-322 81301-322a
Nachbarschaft Schweighof 1981301-320 81301-320a