Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84004-115a : Auf Grund der Ersitzung und der Kaufverträge vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Einlagezahl 84004-116a : Auf Grund der Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Einlagezahl 84004-117a : Auf Grund der Ersitzung und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Einlagezahl 84004-118a : Auf Grund der Ersitzung und des Vergleichsprotokolles vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Einlagezahl 84006-271a : Auf Grund der Ersitzung und des Vergleiches bei der Waldservituten-Ausgleichs-Kommission … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Einlagezahl 84014-115a : Auf Grund der Ersitzung u. der Kaufverträge vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Einlagezahl 86020-58a : Auf Grund der Ersitzung und der Teilungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Einlagezahl 86020-59a : Auf Grund der Ersitzung und der Teilungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Grins einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 1974
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84004-115 , 84004-116 , 84004-117 , 84004-118 , 84006-271 , 84014-115 , 86020-58 , 86020-59 , Agrargemeinschaft Grins (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier ist im Grundbuch kein Anteil der Gemeinde ersichtlich.
Die Gemeinde Grins hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 84004-115a , 84014-115a ,
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84004-115 , 84004-116 , 84004-117 , 84004-118 , 84006-271 , 84014-115 , 86020-58 , 86020-59 , Agrargemeinschaft Grins (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier ist im Grundbuch kein Anteil der Gemeinde ersichtlich.
Die Gemeinde Grins hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 84004-115a , 84014-115a ,
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum oder Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84004-178a , Zweidrittelgericht Landeck (bestehend aus der ehemaligen politischen Gemeinde Perfuchs - nun Teil der politischen Gemeinde Landeck - u. den politischen Gemeinden Stanz, Grins, Pians, Strengen, Flirsch, Pettneu u. Nasserein),
Einlagezahl 84004-178a , Zweidrittelgericht Landeck (bestehend aus der ehemaligen politischen Gemeinde Perfuchs - nun Teil der politischen Gemeinde Landeck - u. den politischen Gemeinden Stanz, Grins, Pians, Strengen, Flirsch, Pettneu u. Nasserein),
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Eigentumsgemeinschaft unter dem Namen einer juristischen Person:
Einlagezahl 84004-200a Sennereigenossenschaft in Grins, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Einlagezahl 84004-200a Sennereigenossenschaft in Grins, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Auch wenn keine Berechtigten angeführt sind, kann man von bäuerlichem Gemeinschaftseigentum ausgehen.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Grins wurde eine Eigentumsgemeinschaft in Form der Genossenschaft reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen, die später als Gemeindegutsagrargemeinschaft festgestellt wurde.
Einlagezahlen 84004-200 , Agrargemeinschaft Grins (Gemeindegutsagrargemeinschaft)