Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl
87104-16a, Gemeinde Finkenberg
Eigentumstitel: Ersitzung, Vergleichsprotokoll
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1851 bis 1985
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Hauptteilungsplan der Agrarbehörde:
Einlagezahl 87104-16, Agrargemeinschaft Finkenberg, Gemeinde Finkenberg mit 25,00 Anteilen,
Gegenstand der Hauptteilung war auch die im weiteren wegen Gutsbestandslosigkeit gelöschte Einlagezahl 21, deren Grundstücke der EZ 16 zugeschrieben wurden. Aus der EZ 16 wurden ca. 33,6 ha den Einlagezahlen 546 und 643 im Eigentum der Gemeinde zugeschrieben. In EZ 16 verblieben 856,8145 ha. Die Hauptteilung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Haupteilungsplan Finkenberg 1986
Einlagezahl 87104-16, Agrargemeinschaft Finkenberg, Gemeinde Finkenberg mit 25,00 Anteilen,
Gegenstand der Hauptteilung war auch die im weiteren wegen Gutsbestandslosigkeit gelöschte Einlagezahl 21, deren Grundstücke der EZ 16 zugeschrieben wurden. Aus der EZ 16 wurden ca. 33,6 ha den Einlagezahlen 546 und 643 im Eigentum der Gemeinde zugeschrieben. In EZ 16 verblieben 856,8145 ha. Die Hauptteilung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Haupteilungsplan Finkenberg 1986
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 87104-139a, 87104-128a, 87122-98a, 87104-218a, 87104-240a, 87104-108a, 87104-120a, 87104-122a, 87104-123a, 87104-124a, 87104-125a, 87104-126a, 87104-127a, 87104-132a, 87104-134a, 87104-137a, 87104-138a, 87104-142a, 87104-144a, 87104-146a, 87104-147a, 87104-148a, 87104-179a, 87104-193a, 87104-197a, 87104-201a, 87104-212a, 87104-215a, 87104-219a,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 87104-140a
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 87104-139a, 87104-128a, 87122-98a, 87104-218a, 87104-240a, 87104-108a, 87104-120a, 87104-122a, 87104-123a, 87104-124a, 87104-125a, 87104-126a, 87104-127a, 87104-132a, 87104-134a, 87104-137a, 87104-138a, 87104-142a, 87104-144a, 87104-146a, 87104-147a, 87104-148a, 87104-179a, 87104-193a, 87104-197a, 87104-201a, 87104-212a, 87104-215a, 87104-219a,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 87104-140a
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 87104-139, 87104-128, 87122-98
In Finkenberg wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 87104-140
Einlagezahlen 87104-139, 87104-128, 87122-98
In Finkenberg wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 87104-140