Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81211-92a , 81209-104a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Steinach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1973.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81209-207a : Auf Grund Ersitzung und des Vergleichsprotokolles vom 18. Dezember 1849 … wird das Eigentumsrecht für die Fraktionen der Gemeinde Steinach, a) Steinach b) Mauern c) Sigreit d) Haarland e) Plan f) Sachsen g) Wolf h) Stafflach i) Salvaun einverleibt.
Einlagezahlen 81209-208a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für Fraktion Tienzens der Gemeinde Steinach einverleibt.
Einlagezahl 81205-186a : Auf Grund des Generalteilungs- und Regulierungsplanes Tbz 69/1930 wird das Eigentumsrecht für die Fraktionen der Gemeinde Steinach a) Tienzens b) Puigg c) Mühlen einverleibt.
Einlagezahlen 81204-80a : Auf Grund des Servitutenablösungs- und Regulierungsvergleiches vom 12. Dezember 1872 … wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Obersalvaun der Gemeinde Steinach einverleibt.
Einlagezahlen 81209-181a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für Fraktion Mauern der Gemeinde Steinach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1849 bis 1942
Einlagezahlen 81211-92a , 81209-104a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Steinach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1973.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81209-207a : Auf Grund Ersitzung und des Vergleichsprotokolles vom 18. Dezember 1849 … wird das Eigentumsrecht für die Fraktionen der Gemeinde Steinach, a) Steinach b) Mauern c) Sigreit d) Haarland e) Plan f) Sachsen g) Wolf h) Stafflach i) Salvaun einverleibt.
Einlagezahlen 81209-208a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für Fraktion Tienzens der Gemeinde Steinach einverleibt.
Einlagezahl 81205-186a : Auf Grund des Generalteilungs- und Regulierungsplanes Tbz 69/1930 wird das Eigentumsrecht für die Fraktionen der Gemeinde Steinach a) Tienzens b) Puigg c) Mühlen einverleibt.
Einlagezahlen 81204-80a : Auf Grund des Servitutenablösungs- und Regulierungsvergleiches vom 12. Dezember 1872 … wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Obersalvaun der Gemeinde Steinach einverleibt.
Einlagezahlen 81209-181a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für Fraktion Mauern der Gemeinde Steinach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1849 bis 1942
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen mit Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
5 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81209-207 , 81211-92 , Agrargemeinschaft Steinach
Einlagezahlen 81209-208 , 81205-186 Agrargemeinschaft Tienzens
Einlagezahl 81204-80 , Agrargemeinschaft Obersalvaun, a 20/1943 Regulierungsurkunde 1942-08-21
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81209-207 , 81211-92 , Agrargemeinschaft Steinach
Einlagezahlen 81209-208 , 81205-186 Agrargemeinschaft Tienzens
Einlagezahl 81204-80 , Agrargemeinschaft Obersalvaun, a 20/1943 Regulierungsurkunde 1942-08-21
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81209-104a bzw. 81209-104,
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 81209-181a bzw. 81209-181
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 81209-181a bzw. 81209-181
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
Allgemeines:
Im Generalteilungs- und Regulierungsplanes Tbz 69/1930 wird unter Beilage C) Normen für die Verwaltung ausdrücklich auf die Grundlagen des Gemeindegutes hingewiesen:
„Die Naviser Gemeindewälder und der Tienzner Fraktionswald werden nach der bisherigen Übung vom Gemeinderat von Navis bzw. von jenem von Steinach nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung verwaltet.“
„Die Naviser Gemeindewälder und der Tienzner Fraktionswald werden nach der bisherigen Übung vom Gemeinderat von Navis bzw. von jenem von Steinach nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung verwaltet.“