Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84007-356a: Auf Grund der Ersitzung u. des Vergleichs-Protokolles der Waldservituten-Ausgleichungskommission vom … wird das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde Landeck einverleibt.
Einlagezahl 84007-364a: Auf Grund des Vergleichs-Protokolles der Waldservituten-Ausgleichungskommission vom … wird das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde Landeck einverleibt
Im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84001-320a: Auf Grund der Ersitzung und … wird das Eigentumsrecht für a. die politische Gemeinde Landeck zu 657/800 b. die politische Gemeinde Stanz zu 143/800 einverleibt
Einlagezahl 84007-385a: Das Eigentumsrecht wird einverleibt für a. die politische Gemeinde Landeck zu 357/500 auf Grund des Vergleichs-Protokolles der Waldservituten-Ausgleichungskommission vom … b. die politische Gemeinde Stanz zu 143/500 auf Grund des Vergleichs-Protokolles der Waldservituten-Ausgleichungskommission vom …
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1852 bis 1967
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84007-1202 , Agrargemeinschaft Perfuchs (Gemeindegutsagrargemeinschaft) ,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Einlagezahlen 84007-356 , 84007-364 , Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Landeck-Angedair
Einlagezahlen 84007-385 , Agrargemeinschaft-Zehentschaftsgut Landeck-Stanz Hauptteilungsplan
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84007-1202 , Agrargemeinschaft Perfuchs (Gemeindegutsagrargemeinschaft) ,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Einlagezahlen 84007-356 , 84007-364 , Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Landeck-Angedair
Einlagezahlen 84007-385 , Agrargemeinschaft-Zehentschaftsgut Landeck-Stanz Hauptteilungsplan
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 84006-490a , 84012-107a ,
Einlagezahlen 84006-490a , 84012-107a ,
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 84007-369a , 84007-360a , 84007-374a , 84007-387a , 84007-388a , 84007-389a , 84007-523a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 84007-369a , 84007-360a , 84007-374a , 84007-387a , 84007-388a , 84007-389a , 84007-523a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 84007-369 , Agrargemeinschaft Perjen-Landeck ,
Einlagezahl 84007-369 , Agrargemeinschaft Perjen-Landeck ,