Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81118-362a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt. Siehe auch TBz 5/1923
Einlagezahl 81118-236a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 … und des unverfachten Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81310-780a : Auf Grund des Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1955
Einlagezahl 81310-425a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 30. Dezember 1850 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81310-422a: Auf Grund Ersitzung , der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 … und des Vergleichs-Protokolles vom 30. Dezember 1850 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81312-101a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81118-362a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt. Siehe auch TBz 5/1923
Einlagezahl 81118-236a : Auf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 … und des unverfachten Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81310-780a : Auf Grund des Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1955
Einlagezahl 81310-425a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 30. Dezember 1850 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81310-422a: Auf Grund Ersitzung , der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 26. Juni 1848 … und des Vergleichs-Protokolles vom 30. Dezember 1850 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Telfs einverleibt.
Einlagezahl 81312-101a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Telfs einverleibt.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen mit Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
3 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81118-362 , 81118-236 Agrargemeinschaft Telfser Alpe (Gemeindegutsagrargemeinschaft), Einlagezahl 81310-780 Agrargemeinschaft Wildmoos-Alpe (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Agrargemeinschaft Telfser Alpe: c Gemeinde Telfs zu 1 Agrargemeinschaft Wildmoos-Alpe keine Anteile.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 81310-780a , 81118-236a
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81118-362 , 81118-236 Agrargemeinschaft Telfser Alpe (Gemeindegutsagrargemeinschaft), Einlagezahl 81310-780 Agrargemeinschaft Wildmoos-Alpe (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Agrargemeinschaft Telfser Alpe: c Gemeinde Telfs zu 1 Agrargemeinschaft Wildmoos-Alpe keine Anteile.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 81310-780a , 81118-236a
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81310-425 , 81310-422 , 81312-101 ,
Einlagezahlen 81310-425 , 81310-422 , 81312-101 ,
Teilwald:
Die Einlagezahl 81310-425 ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2. Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
Judikatur:
VwGH 1954 "politische Gemeinde"