Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 83009-46a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles der k.k. Waldservituten-Ausgleichs-Commission vom 6. September 1849, verfacht … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Langkampfen einverleibt.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 83009-49a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles der Waldservituten-Ausgleichs-Commission vom 6. September 1849 verfacht … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeindefraktion Niederbreitenbach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1849 bis 1937. Einzelteilungsplan 1937 und Regulierungsplan 1949.
Einlagezahl 83009-53a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeindefraktion Oberlangkampfen einverleibt
Einlagezahl 83009-52a : Auf Grund des Kaufes ...wird das Eigentumsrecht für die Gemeindefraktion Oberlangkampfen einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1952.
Einlagezahl 83009-57a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles der k.k. Waldservituten-Ausgleichs-Commission vom 6. September 1849, verfacht … wird das Eigentumsrecht für die Gemeindefraktion Unterlangkampfen einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1849 bis 1949.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
9 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen : 83009-49, 83009-50, 83009-52, 83009-53, 83009-54, 83009-55, 83009-56, 83009-57, 83009-58
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 51 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind keine Gemeinde-Anteile ersichtlich.
Es wurde auch Gemeindegut reguliert, das durch Kauf erworben wurde: Einlagezahl 83009-52a
9 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen : 83009-49, 83009-50, 83009-52, 83009-53, 83009-54, 83009-55, 83009-56, 83009-57, 83009-58
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 51 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind keine Gemeinde-Anteile ersichtlich.
Es wurde auch Gemeindegut reguliert, das durch Kauf erworben wurde: Einlagezahl 83009-52a
Geteiltes Gemeindegut
Gemeindegut, das nach Einzel- oder Hauptteilung zwischen Gemeinde bzw. Gemeindeteil und den darauf Nutzungsberechtigten im Eigentum der Gemeinde verblieben ist.
Nach Tbz 850/1954 wurden aus der Einlagezahl 83009-49a , Gemeindefraktion Niederbreitenbach, mit Einzelteilungsplan … 1937 … sowie Regulierungsplan … 1949 die ersichtlichen Parzellen in das Eigentum von Stammsitzliegenschaften und der Rest ins Eigentum der Gemeindegutsagrargemeinschaft Niederbreitenbach abgeschrieben.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 83009-46
Einlagezahlen 83009-46
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 83009-42a , 83009-78a , 83009-81a , 83009-82a , 83009-84a , 83009-125a , 83009-363a , 83009-444a ,
Einlagezahlen 83009-42a , 83009-78a , 83009-81a , 83009-82a , 83009-84a , 83009-125a , 83009-363a , 83009-444a ,
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Langkampfen wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 83009-42
Einlagezahlen 83009-42