Übersicht Gemeinde Ranggen

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81309-63aAuf Grund der Forsteigentum-Purifikations-Tabelle vom 4. Jänner 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Ranggen einverleibt.
Einlagezahl 81309-73a, 81309-74a Auf Grund des unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Ranggen einverleibt.
In Ranggen wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen  81309-63   81309-73  81309-74
Teilwald:
Die Einlagezahlen  81309-63   81309-73  81309-74  sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen könnten.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Ranggen, OBERBERG Teilwälder 2 232 19781309-63 81309-63a
Gemeinde Ranggen, Teilwälder 323 72181309-74 81309-74a
Gemeinde Ranggen, Teilwälder 390 89681309-73 81309-73a