Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen
86035-189a, Gemeinde Steeg
86020-21a, Gemeinde Steeg
Eigentumstitel:
Ersitzung , Vergleichsprotokoll
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1852 bis 1989
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahlen:
86035-136a, Nachbarschaft Steeg bestehend aus den Fraktionen Dickenau, Hagenau, Steeg und Hinterellenbogen der Gemeinde Steeg
86035-138a, Nachbarschaft Hagenau mit Walchen und Winkel bestehend aus der Fraktion Hagenau mit Walchen und Winkel der Gemeinde Steeg
86035-139a, Fraktion Hinterellenbogen der Gemeinde Steeg
86035-180a, Nachbarschaft Ebene, Gruben und Ellenbogen bestehend aus den Weilern Ebene, Gruben und Ellenbogen der Gemeinde Steeg
86035-190a, Nachbarschaft Steeg und Dickenau bestehend aus den Fraktionen Steeg und Dickenau der Gemeinde Steeg
86035-255a, Nachbarschaft Walchen und Winkel bestehend aus den Fraktionen Walchen und Winkel der Gemeinde Steeg
86035-258a, Nachbarschaft Steeg, Dickenau und Hinterellenbogen bestehend aus den Fraktionen Steeg, Dickenau und Hinterellenbogen der Gemeinde Steeg
86035-372a, Steeg bestehend aus den Fraktionen Dickenau, Hagenau, Steeg und Hinterellenbogen der Gemeinde Steeg
86035-191a, Nachbarschaft Steeg, Holzgau und Oberbach bestehend aus den Gemeinden Steeg, Holzgau und den Fraktionen Oberwinkel, Schönau, Sulzlbach, Ober- und Unterstockach, Unterwinkel und Oberbach der Gemeinde Bach
86035-140a, Fraktion Lechleiten der Gemeinde Steeg
Eigentumstitel:
Ersitzung, Vermarkungsurkunden
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86020-21, 86035-136, 86035-138, 86035-139, 86035-180, 86035-190, 86035-255, 86035-258, 86035-372, Agrargemeinschaft Steeg (Gemeindegutsagrargemeinschaft), Anteil Gemeinde Steeg nicht beziffert.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86020-21, 86035-136, 86035-138, 86035-139, 86035-180, 86035-190, 86035-255, 86035-258, 86035-372, Agrargemeinschaft Steeg (Gemeindegutsagrargemeinschaft), Anteil Gemeinde Steeg nicht beziffert.
Steeg Regulierung Gemeindegut
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen:
86035-191, Agrargemeinschaft Hinterbockbachalpe, kein Anteil Gemeinde Steeg
86035-140, Agrargemeinschaft Lechleiten, Gemeinde Steeg mit 1 walzenden (persönlichen) Anteilsrecht
Durch Rechtsveränderungen:
Unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 86035-189, Gemeinde Steeg, a 397/1985 Dieser Grundbuchskörper ist eine agrargemeinschaftliche Liegenschaft
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen:
86035-191, Agrargemeinschaft Hinterbockbachalpe, kein Anteil Gemeinde Steeg
86035-140, Agrargemeinschaft Lechleiten, Gemeinde Steeg mit 1 walzenden (persönlichen) Anteilsrecht
Durch Rechtsveränderungen:
Unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 86035-189, Gemeinde Steeg, a 397/1985 Dieser Grundbuchskörper ist eine agrargemeinschaftliche Liegenschaft
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 86035-137, 86035-275 , Fraktion Gehren der Gemeinde Steeg
Einlagezahlen 86035-137, 86035-275 , Fraktion Gehren der Gemeinde Steeg
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 86035-199a, 86035-176a, 86035-142a, 86035-175a, 86035-177a, 86035-179a, 86035-182a, 86035-187a, 86035-194a, 86035-211a, 86035-247a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 86035-143a, 86035-141a ,
Eigentumstitel:
Einantwortung, Kaufvertrag, Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 86035-199a, 86035-176a, 86035-142a, 86035-175a, 86035-177a, 86035-179a, 86035-182a, 86035-187a, 86035-194a, 86035-211a, 86035-247a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 86035-143a, 86035-141a ,
Eigentumstitel:
Einantwortung, Kaufvertrag, Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Steeg wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 86035-199, 86035-176,
In Steeg wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 86035-143
Einlagezahlen 86035-199, 86035-176,
In Steeg wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 86035-143