Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl
84015-112a , Gemeinde Elbigenalp
Eigentumstitel:
Ersitzung, Vergleich
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1963
Im Eigentum bzw. Miteigentum von Gemeindeteilen:
Einlagezahlen:
86009-153a , Fraktion Obergiblen der Gemeinde Elbigenalp
86009-174a, Nachbarschaft Elbigenalp mit Köglen bestehend aus den Fraktionen Elbigenalp und Köglen der Gemeinde Elbigenalp
86009-154a, Fraktion Untergiblen der Gemeinde Elbigenalp
86009-177a, Fraktion Grünau der Gemeinde Elbigenalp
86009-175a, Nachbarschaft Ober- und Untergiblen bestehend aus den Fraktionen Ober- und Untergiblen der Gemeinde Elbigenalp
Eigentumstitel:
Ersitzung, Waldzuweisungsprotokoll,
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86009-153, Agrargemeinschaft Obergiblen, 939/2012 GEMEINDEGUTS-AGRARGEMEINSCHAFT , kein Anteil,
86009-174, 86009-322, 84015-112, 84015-471 , Agrargemeinschaft Elbigenalp-Köglen (Gemeindegutsagrargemeinschaft) , kein Anteil vermerkt,
86009-154, Agrargemeinschaft Untergiblen, 20/2012 GEMEINDEGUTS-AGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil vermerkt,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen
86009-177, Agrargemeinschaft Eigenwald-Grünau, kein Anteil,
86009-175, Agrargemeinschaft Untergiblen-Obergiblen, kein Anteil,
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86009-153, Agrargemeinschaft Obergiblen, 939/2012 GEMEINDEGUTS-AGRARGEMEINSCHAFT , kein Anteil,
86009-174, 86009-322, 84015-112, 84015-471 , Agrargemeinschaft Elbigenalp-Köglen (Gemeindegutsagrargemeinschaft) , kein Anteil vermerkt,
86009-154, Agrargemeinschaft Untergiblen, 20/2012 GEMEINDEGUTS-AGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil vermerkt,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen
86009-177, Agrargemeinschaft Eigenwald-Grünau, kein Anteil,
86009-175, Agrargemeinschaft Untergiblen-Obergiblen, kein Anteil,
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 86001-290a , a. Gemeinde Bach b. Gemeinde Elbigenalp
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 86009-152a, Fraktion Köglen der Gemeinde Elbigenalp
Einlagezahl 86001-290a , a. Gemeinde Bach b. Gemeinde Elbigenalp
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 86009-152a, Fraktion Köglen der Gemeinde Elbigenalp
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 86009-178a, 86009-157a, 86009-180a, 86009-181a, 86009-182a, 86009-183a, 86009-184a,
Eigentumstitel:
Kaufvertrag, Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 86009-178a, 86009-157a, 86009-180a, 86009-181a, 86009-182a, 86009-183a, 86009-184a,
Eigentumstitel:
Kaufvertrag, Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 86009-178
Einlagezahl 86009-178