Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85102-41a Auf Grund Ersitzung und der Waldzuweisungsurkunde vom ... wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kals einverleibt.
Einlagezahl 85102-43a Auf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom ... wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kals einverleibt.
Einlagezahl 85102-127a: Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 8. Juni 1927 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kals einverleibt.
Einlagezahl 85102-130a: Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 4. Dezember 1929 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kals einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1853 bis 1970
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Tbz 135/26. Februar 1973 Hauptteilunsplan IIIb1-593/33 vom 13.3.1970
Einlagezahl 85102-41 , 85102-43 , Agrargemeinschaft Kals , Gemeinde Kals - 60 walzende Anteilsrechte
Einlagezahl 85102-130 , Agrargemeinschaft Dorfer-Alpe , es sind keine Anteilsrechte der Gemeinde ersichtlich
Einlagezahl 85102-127 , Agrargemeinschaft Peischlacher-Alpe , Gemeinde keine Anteile
Die folgenden Einlagezahlen sind sämtlich aus den vorangegangenen abgeschrieben worden:
85102-286 , Agrargemeinschaft Gorn mit Tscharnitzen, Gemeinde Kals - 6,00 walzende Anteile,
85102-287 , Agrargemeinschaft Arniger-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile ,
85102-288 , Agrargemeinschaft Pahlberg-Alpe, Gemeinde Kals - 6 walzende Anteile ,
85102-289 , Agrargemeinschaft Staniska-Alpe, Gemeinde Kals - 3,00 walzende Anteile ,
85102-290 , Agrargemeinschaft Fallwindes-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile ,
85102-291 , Agrargemeinschaft Lesacher-Alpe, Gemeinde keine Anteile ,
85102-292 , Agrargemeinschaft Unter-Tschadin- Berger- und Ködnitz-Alpe, Gemeinde Kals - 5,00 walzende Anteile ,
85102-293 , Agrargemeinschaft Burger-Kar-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile ,
85102-294 , Agrargemeinschaft Teischnitz-Alpe, Gemeinde keine Anteile ,
85102-295 , Agrargemeinschaft Tschadin-Pfohl-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile,
85102-319 , Agrargemeinschaft Arniger Gemeinschaftswald, Gemeinde keine Anteile
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Tbz 135/26. Februar 1973 Hauptteilunsplan IIIb1-593/33 vom 13.3.1970
Einlagezahl 85102-41 , 85102-43 , Agrargemeinschaft Kals , Gemeinde Kals - 60 walzende Anteilsrechte
Einlagezahl 85102-130 , Agrargemeinschaft Dorfer-Alpe , es sind keine Anteilsrechte der Gemeinde ersichtlich
Einlagezahl 85102-127 , Agrargemeinschaft Peischlacher-Alpe , Gemeinde keine Anteile
Die folgenden Einlagezahlen sind sämtlich aus den vorangegangenen abgeschrieben worden:
85102-286 , Agrargemeinschaft Gorn mit Tscharnitzen, Gemeinde Kals - 6,00 walzende Anteile,
85102-287 , Agrargemeinschaft Arniger-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile ,
85102-288 , Agrargemeinschaft Pahlberg-Alpe, Gemeinde Kals - 6 walzende Anteile ,
85102-289 , Agrargemeinschaft Staniska-Alpe, Gemeinde Kals - 3,00 walzende Anteile ,
85102-290 , Agrargemeinschaft Fallwindes-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile ,
85102-291 , Agrargemeinschaft Lesacher-Alpe, Gemeinde keine Anteile ,
85102-292 , Agrargemeinschaft Unter-Tschadin- Berger- und Ködnitz-Alpe, Gemeinde Kals - 5,00 walzende Anteile ,
85102-293 , Agrargemeinschaft Burger-Kar-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile ,
85102-294 , Agrargemeinschaft Teischnitz-Alpe, Gemeinde keine Anteile ,
85102-295 , Agrargemeinschaft Tschadin-Pfohl-Alpe, Gemeinde Kals - 2,00 walzende Anteile,
85102-319 , Agrargemeinschaft Arniger Gemeinschaftswald, Gemeinde keine Anteile
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Anerkennungsurkunde 316/1911
Anerkennungen 316/1911
Anerkennungsurkunde 475/1921
Anerkennungsurkunde 307/1923
Anerkennungsurkunde 186/1924
Die Übertragung des Eigentums der Teilwaldparzellen erfolgte nicht nur an Stammsitzliegenschaften sondern auch an sonstige Güter.
Anerkennungsurkunde 316/1911
Anerkennungen 316/1911
Anerkennungsurkunde 475/1921
Anerkennungsurkunde 307/1923
Anerkennungsurkunde 186/1924
Die Übertragung des Eigentums der Teilwaldparzellen erfolgte nicht nur an Stammsitzliegenschaften sondern auch an sonstige Güter.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahl 85102-48a, Fraktion Großdorf
Einlagezahl 85102-48a, Fraktion Großdorf
Teilwald:
Die Einlagezahl 85102-43a ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2. Dieser Grundbuchkörper wurd im Jahre 1970 reguliert. Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 85102-53a , 85102-58a , 85102-62a , 85102-64a , 85102-74a , 85102-77a , 85102-94a ,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 85102-45a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 85102-53a , 85102-58a , 85102-62a , 85102-64a , 85102-74a , 85102-77a , 85102-94a ,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 85102-45a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Kals wurde kein bäuerliches Gemeinschaftsvermögen reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Allgemeines:
Die Einlagezahl 85102-294, Teischnitz-Alpe wurde im Dezember 1945 von der Agrarbehörde Villach reguliert. Das Eigentum der Gemeinde verblieb unverändert.. Haupturkunde Teischnitzalpe.