Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84006-343a : Auf Grund des Vergleichsprotokolles der kk Waldservitutenausgleichungskommission vom … und der Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Waldgemeinschaft Kappl-See (bestehend aus den Politischen Gemeinden Kappl und See) einverleibt.
Einlagezahl 84012-105a : Auf Grund der Ersitzung und des Vergleichsprotokolles der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Kommission vom … wird das Eigentumsrecht für die Waldgemeinschaft Kappl-See einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 1972
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84006-343 , 84012-105 , Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See (Gemeindegutsagrargemeinschaft) ,
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Gemeinde Kappl zu 342 Anteilen; Gemeinde See zu 114 Anteilen
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84006-343 , 84012-105 , Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See (Gemeindegutsagrargemeinschaft) ,
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Gemeinde Kappl zu 342 Anteilen; Gemeinde See zu 114 Anteilen
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 84006-262a bzw. 84006-262
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 84006-707a , 84006-719a , 84006-1082a
Einlagezahlen 84006-262a bzw. 84006-262
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 84006-707a , 84006-719a , 84006-1082a
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 84006-384a , 84006-267a , 84006-268a , 84006-282a , 84006-295a , 84006-307a , 84006-356a , 84006-387a , 84006-425a , 84006-460a , 84006-462a , 84006-499a , 84006-505a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 84012-123a ,
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 84006-384a , 84006-267a , 84006-268a , 84006-282a , 84006-295a , 84006-307a , 84006-356a , 84006-387a , 84006-425a , 84006-460a , 84006-462a , 84006-499a , 84006-505a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 84012-123a ,
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.