Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen
86004-189a, Gemeinde Bichlbach
Eigentumstitel:
Waldzuweisungsurkunde, Ersitzung
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1852 bis 1951
Im Eigentum oder Miteigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahlen:
86004-191a, Fraktion Bichlbach der Gemeinde Bichlbach,
86004-102a, a. Fraktion Lähn b. Fraktion Wengle
86004-194a, Fraktion Wengle der Gemeinde Bichlbach
86004-281a, a. Fraktion Lähn der Gemeinde Bichlbach b. Fraktion Wengle der Gemeinde Bichlbach
86004-192a, Fraktion Lähn der Gemeinde Bichlbach
86004-193a, Fraktion Lähn der Gemeinde Bichlbach
86004-283a, Fraktion Lähn der Gemeinde Bichlbach
Eigentumstitel:
Ersitzung, Waldzuweisungsurkunden,
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86004-191, Agrargemeinschaft Bichlbach, g 21010/2012 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil,
86004-194, Agrargemeinschaft Wengle, c 21008/2012 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil,
86004-192, 86004-193, 86004-241, 86004-283, Agrargemeinschaft Lähn, d 21009/2012 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil,
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86004-191, Agrargemeinschaft Bichlbach, g 21010/2012 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil,
86004-194, Agrargemeinschaft Wengle, c 21008/2012 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil,
86004-192, 86004-193, 86004-241, 86004-283, Agrargemeinschaft Lähn, d 21009/2012 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT, kein Anteil,
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung auf Grund einer Hauptteilung erfolgt ist:
Einlagezahlen
86004-856a bzw. 86004-856 Agrargemeinschaft Bichlbach,
86004-857a bzw. 86004-857, Miteigentumsgemeinschaft der Gemeindegutsagrargemeinschaften Bichlbach, Lähn und Wengle .
Beide übertragen aus 86004-189a, im Gesamtausmaß von 15 577 820 m², Gemeinde Bichlbach, auf Grund des Hauptteilungsplanes IIIb1-839 R/95 für den unverteilten Gemeindewald der Gemeinde Bichlbach.
Den Einlagezahlen 86004-191, 86004-192 und 86004-194 wurden rund 9 629 000 m² zugeschrieben.
86004-856a bzw. 86004-856 Agrargemeinschaft Bichlbach,
86004-857a bzw. 86004-857, Miteigentumsgemeinschaft der Gemeindegutsagrargemeinschaften Bichlbach, Lähn und Wengle .
Beide übertragen aus 86004-189a, im Gesamtausmaß von 15 577 820 m², Gemeinde Bichlbach, auf Grund des Hauptteilungsplanes IIIb1-839 R/95 für den unverteilten Gemeindewald der Gemeinde Bichlbach.
Den Einlagezahlen 86004-191, 86004-192 und 86004-194 wurden rund 9 629 000 m² zugeschrieben.
Die Einlagezahl 86004-189 , im Ausmaß von ca. 38 ha lt. Plan, aktuell genau 396 012 m², verblieb nur mit den alten Weiderechten belastet im Eigentum der Gemeinde
Hauptteilungsplan Bichlbach
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 86004-14a
Hauptteilungsplan Bichlbach
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 86004-14a
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Bichlbach wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben