Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84105-68a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom … und Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kaunserberg einverleibt.
Einlagezahl 84104-101a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kaunserberg einverleibt.
Einlagezahl 84106-70a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kaunserberg einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 2001
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 84105-68 , 84104-101 , 84106-70 , „b 3696/2001 Bei den im bücherlichen Eigentum der Gemeinde Kaunerberg stehenden Grundstücken handelt es sich um agrargemeinschaftliche Grundstücke (Agrargemeinschaft Gemeindegut Kaunerberg) an der die nachstehend angeführten Liegenschaften samt nachstehend angeführten Anteilsrechten gem Regulierungsplan 2001-07-23 anteisberechtigt sind:“
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 84105-68 , 84104-101 , 84106-70 , „b 3696/2001 Bei den im bücherlichen Eigentum der Gemeinde Kaunerberg stehenden Grundstücken handelt es sich um agrargemeinschaftliche Grundstücke (Agrargemeinschaft Gemeindegut Kaunerberg) an der die nachstehend angeführten Liegenschaften samt nachstehend angeführten Anteilsrechten gem Regulierungsplan 2001-07-23 anteisberechtigt sind:“
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 84105-258 abgeschrieben aus 84105-68
Einlagezahlen 84105-258 abgeschrieben aus 84105-68
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 84105-146a ,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahlen 84105-74a, 84105-85a,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 84105-146a ,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahlen 84105-74a, 84105-85a,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.