Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84101-28a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles vom 2. September 1847 … und Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Faggen einverleibt.
Im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84101-80a , 84104-168a : Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für a) die Gemeinde Faggen zur Hälfte b) die Gemeinde Kauns zur Hälfte einverleibt.
Gemischtes Eigentum von Gemeinde oder Gemeindeteilen und bestimmt angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 84106-66a , Gallruth Alpe
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften nach Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 84106-66 , Agrargemeinschaft Gallruthalpe
Anteilsrechte: Gemeinde Faggen zu 41/60
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 84106-66 , Agrargemeinschaft Gallruthalpe
Anteilsrechte: Gemeinde Faggen zu 41/60
Durch Rechtsveränderungen nach Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 84101-28 , 84101-80 , 84104-168
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahlen 84101-28 , 84101-80 , 84104-168
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Faggen wurde kein bäuerlichem Gemeinschaftsgut erhoben.
Anmerkung:
Aus technischen Gründen können die EZ 84101-80a, 84101-168a nur in der Gemeinde Kauns im Verzeichnis der Gemeinschaften angezeigt werden.