Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum oder Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84113-99a: Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom … , der Kaufurkunde vom …, dem Kaufurkunden vom …, der Einantwortungsurkunde vom …, den Kaufurkunden vom … und der Ersitzung wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Serfaus einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1847 bis 1971
Einlagezahl 84012-85: „a Stand 1933 Ersitzung, Eigentumsrecht (Grundbuchanlegungsakt Prot. Nr. 127)“
Einlagezahl 84113-250a : Auf Grund des Vergleichs-Protokolles ... a) Gemeinde Serfaus zur Hälfte b) Gemeinde Ried in Tirol zur Hälfte
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84113-99 , Agrargemeinschaft Serfaus (Gemeindegutsagrargemeinschaft) Anteilsrechte: Entsprechend dem § 51 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier: GEMEINDE SERFAUS zu 174
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahl 84113-414 , Gemeinde Serfaus , A2 3 a 90/1974 Die Gst .222 .244 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2079 2080 2081 22113 2114/1 sind agrargemeinschaftliche Grundstücke
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 84113-99 , 84113-414 ,
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 84113-99 , Agrargemeinschaft Serfaus (Gemeindegutsagrargemeinschaft) Anteilsrechte: Entsprechend dem § 51 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier: GEMEINDE SERFAUS zu 174
Durch Rechtsveränderungen:
unter Beibehaltung des Gemeindeeigentums am Gemeindegut wurde durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde die Verfügungsgewalt der Gemeinde nach der Tiroler Gemeindeordnung auf die Verfügungsgewalt einer Agrargemeinschaft gemäß dem TFLG übertragen:
Einlagezahl 84113-414 , Gemeinde Serfaus , A2 3 a 90/1974 Die Gst .222 .244 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2079 2080 2081 22113 2114/1 sind agrargemeinschaftliche Grundstücke
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 84113-99 , 84113-414 ,
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 84012-85 ,
Einlagezahlen 84012-85 ,
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
Anmerkung:
Aus technischen Gründen kann die EZ 84113-250a im Verzeichnis der Gemeinschaften nur in der Gemeinde Ried angezeigt werden.