Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81127-146a , 81127-148a , 81127-149a , 81127-150a , 81127-151a , 81127-152a , 81127-147a : Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 1. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Scharnitz jedoch mit Ausschluss der Nachbarschaft Innrain einverleibt.
In Scharnitz wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Einlagezahl 81127-146a , 81127-148a , 81127-149a , 81127-150a , 81127-151a , 81127-152a , 81127-147a : Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 1. August 1848 … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Scharnitz jedoch mit Ausschluss der Nachbarschaft Innrain einverleibt.
In Scharnitz wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81127-146 , 81127-148 , 81127-149 , 81127-150 , 81127-151 , 81127-152 , 81127-147
Einlagezahlen 81127-146 , 81127-148 , 81127-149 , 81127-150 , 81127-151 , 81127-152 , 81127-147
Teilwald:
Die Einlagezahlen 81127-146 , 81127-148 , 81127-149 , 81127-150 , 81127-151 , 81127-152 sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen könnten.
Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen könnten.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 81127-165a bzw. 81127-165 Nachbarschaft Innrain
Eigentumstitel: Vergleichsprotokoll der Waldservituten-Ausgleichungs-Kommission
Einlagezahl 81127-165a bzw. 81127-165 Nachbarschaft Innrain
Eigentumstitel: Vergleichsprotokoll der Waldservituten-Ausgleichungs-Kommission
Allgemeines:
Im GB alt ist die Nachbarschaft Innrain gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 ohne Miteigentumsanteile eingetragen. Im GB neu ist eine Miteigentumsgemeinschaft von Eigentümern zu je 1/15 eingetragen. Ein Bescheid, ein Dokument, ein Zeitpunkt oder ein Grund für diese Änderung sind nicht vermerkt.
Es scheinen im Grundbuch auch noch die Agrargemeinschaft Inrain und die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Inrain auf. Es fehlt jeder Hinweis auf einen Regulierungsbescheid. Es handelt sich aber vermutlich in allen Fällen um die gleiche juristische Person.
Es scheinen im Grundbuch auch noch die Agrargemeinschaft Inrain und die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Inrain auf. Es fehlt jeder Hinweis auf einen Regulierungsbescheid. Es handelt sich aber vermutlich in allen Fällen um die gleiche juristische Person.