Übersicht Gemeinde Oberhofen im Inntal

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81304-465a  , 81304-471aAuf Grund unvordenklichen Besitzes  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Oberhofen einverleibt.
Einlagezahl 81304-468aAuf Grund des Vergleichsprotokolles der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Kommission vom 18. Juli … und des Kaufvertrages vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Oberhofen einverleibt.
In Oberhofen wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen  81304-465 , 81304-468 , 81304-471 ,
Teilwald:
Die Einlagezahl  81304-468a  ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Es ist erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen könnten.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.

 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Oberhofen EINLAGEZAHL 471 72 43281304-471 81304-471a
Gemeinde Oberhofen GEMEINDEALPEN 6 974 19381304-465 81304-465a
Gemeinde Oberhofen GEMEINDEWÄLDER, Teilw. 6 226 79381304-468 81304-468a