Übersicht Gemeinde Strass im Zillertal

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl
87009-21a, Gemeinde Strass
Eigentumstitel: Vergleich der Waldservituten-Ausgleichungs-Kommission
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1849 bis 1954
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen  87009-72, Agrargemeinschaft Strass i.Z. ,  Gemeinde Strass i.Z. zu 8,0 Anteile. Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
Gemeindewald Strass Regulierung
Teilwald:
Die Einlagezahlen  87009-7287009-21 sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Diese Grundbuchkörper wurden im Jahre 1955 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können. Der Regulierung fehlte daher diesbezüglich die Rechtsgrundlage.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  87009-33a87009-148a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote
Einlagezahl  87009-28a87009-34a87117-282a
Eigentumstitel: Ersitzung, 1 Fall „Auf Grund der bei den berechtigten Höfen aufgeführten Erwerbstitel wird das Eigentumsrecht für die jeweiligen Eigentümer a) des  … hofes   zu …  b) des …hofes  zu …  etc.  einverleibt“.
Allgemeines:
Die Formulierung der Eigentumstitel: „Auf Grund der bei den berechtigten Höfen aufgeführten Erwerbstitel wird das Eigentumsrecht für die jeweiligen Eigentümer a) des  … hofes   zu …  b) des …hofes  zu …  etc.  einverleibt“ entspricht formal den Kriterien des § 34 Abs. 4 der Grundbuchanlegungsverordnung. Jedoch die inhaltliche Ausführung mit der genauen Angabe des Eigentumstitels – Verträge, Urkunden etc. mit Bezeichnung und Datum – entspricht nicht den Bestimmungen der § 51 (3) und § 33 Abs. 5:
„In allen Fällen ist der Titel des Eigenthumsrechtes zu erheben und im Protokolle hinsichtlich jedes einzelnen Grundbuchkörpers , und wenn einzelne Theile eines Grundbuchkörpers unter verschiedenen Titeln erworben worden sind, hinsichtlich jedes dieser Theile ersichtlich zu machen.“
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Strass i. Z. 676 19587009-72 87009-72a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Strass im Zillertal 19 83687009-278 87009-278
Gemeinde Strass im Zillertal 15 03487009-21 87009-21a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 148 3687009-148 87009-148a
EINLAGEZAHL 33 47 89687009-33 87009-33a
Bäuerl. Gemeinschaftseigentum unreguliert
Rotholzer-Bach-Interessentschaft 34 78687009-28 87009-28a
Ziller-Archen-Interessentschaft Strass 1 376 87117-282a
Ziller-Archen-Interessentschaft in Strass 5 08887009-34 87009-34a