Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum oder Miteigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahlen:
86002-102a, aus Fraktion Berwang der Gemeinde Berwang 86002-63a,
86005-29a, Fraktion Bichlbächle der Gemeinde Berwang,
86005-30a, a. Fraktion Bichlbächle der Gemeinde Berwang, b. Fraktion Kleinstockach der Gemeinde Berwang,
86005-31a, Fraktion Kleinstockach der Gemeinde Berwang,
86023-18a, Fraktion Mitteregg der Gemeinde Berwang,
86032-52a, Fraktion Brand der Gemeinde Berwang,
86032-54a, Fraktion Rinnen der Gemeinde Berwang,
Eigentumstitel:
Ersitzung, Waldzuweisungsurkunden, Waldzuweisungsprotokoll
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86002-102 Gemeindegutsagrargemeinschaft Berwang, unbezifferter Anteil,
86005-29 Gemeindegutsagrargemeinschaft Bichlbächle, unbezifferter Anteil,
86005-30 Gemeindegutsagrargemeinschaft Klein-Stockach,
86005-31, 86005-66 Gemeindegutsagrargemeinschaft Klein-Stockach, Gemeinde Berwang zu 140/700,
86023-18 Gemeindegutsagrargemeinschaft Mitteregg,
86032-52 Agrargemeinschaft Brand (Gemeindegutsagrargemeinschaft), unbezifferter Anteil,
86032-54 Gemeindegutsagrargemeinschaft Rinnen, unbezifferter Anteil,
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen des regulierten Gemeindegutes mit den Gemeinde-Anteilen:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen.
86002-102 Gemeindegutsagrargemeinschaft Berwang, unbezifferter Anteil,
86005-29 Gemeindegutsagrargemeinschaft Bichlbächle, unbezifferter Anteil,
86005-30 Gemeindegutsagrargemeinschaft Klein-Stockach,
86005-31, 86005-66 Gemeindegutsagrargemeinschaft Klein-Stockach, Gemeinde Berwang zu 140/700,
86023-18 Gemeindegutsagrargemeinschaft Mitteregg,
86032-52 Agrargemeinschaft Brand (Gemeindegutsagrargemeinschaft), unbezifferter Anteil,
86032-54 Gemeindegutsagrargemeinschaft Rinnen, unbezifferter Anteil,
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 86023-19, 86002-63,
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahl 86002-66
Einlagezahlen 86023-19, 86002-63,
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahl 86002-66
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 86002-97a, 86002-69a, 86002-84a, 86032-138a, 86032-56a , 86032-74a, 86032-90012,
Einlagezahlen 86002-97a, 86002-69a, 86002-84a, 86032-138a, 86032-56a , 86032-74a, 86032-90012,
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 86002-97
Einlagezahl 86002-97