Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84003-68a : Auf Grund des Übereinkommens vom 20. März und 3. April 1914 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Galtür einverleibt.
Einlagezahl 84003-70a : Auf Grund des Vergleichsprotokolls vom 2. Jänner … des Überlassungsvertrages … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Galtür einverleibt.
Einlagezahl 84003-72a : Auf Grund des Kaufvertrages datiert Landeck am 10. November 1900 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Galtür einverleibt.
Im Gemeindegebiet der KG Galtür:
Einlagezahl 84003-74a : Auf Grund der Ersitzung und der unverfachten Anerkenntnisurkunde … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Göfis einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde Göfis bestand unbestritten bis 1983
Einlagezahl 84003-68a : Auf Grund des Übereinkommens vom 20. März und 3. April 1914 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Galtür einverleibt.
Einlagezahl 84003-70a : Auf Grund des Vergleichsprotokolls vom 2. Jänner … des Überlassungsvertrages … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Galtür einverleibt.
Einlagezahl 84003-72a : Auf Grund des Kaufvertrages datiert Landeck am 10. November 1900 … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Galtür einverleibt.
Im Gemeindegebiet der KG Galtür:
Einlagezahl 84003-74a : Auf Grund der Ersitzung und der unverfachten Anerkenntnisurkunde … wird das Eigentumsrecht für die politische Gemeinde Göfis einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde Göfis bestand unbestritten bis 1983
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 84003-74 Agrargemeinschaft Jamalpe Regulierungsplan Jamalpe
In Galtür wurde kein Gemeindegut der Gemeinde Galtür reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 84003-74 Agrargemeinschaft Jamalpe Regulierungsplan Jamalpe
In Galtür wurde kein Gemeindegut der Gemeinde Galtür reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 84003-68 , 84003-70 , 84003-72 ,
Einlagezahlen 84003-68 , 84003-70 , 84003-72 ,
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 84003-83a , 84003-85a , 84003-105a , 84003-86a , 84003-87a , 84003-89a , 84003-91a , 84003-92a , 84003-95a , 84003-96a , 84003-97a , 84003-98a , 84003-100a , 84003-101a , 84003-102a , 84003-103a , 84003-104a, 84003-106a , 84003-107 , 84003-108a , 84003-116a , 84003-132a , 84003-151a ,
Einlagezahlen 84003-83a , 84003-85a , 84003-105a , 84003-86a , 84003-87a , 84003-89a , 84003-91a , 84003-92a , 84003-95a , 84003-96a , 84003-97a , 84003-98a , 84003-100a , 84003-101a , 84003-102a , 84003-103a , 84003-104a, 84003-106a , 84003-107 , 84003-108a , 84003-116a , 84003-132a , 84003-151a ,
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Galtür wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 84003-83 , Agrargemeinschaft Gorfenalpe , 84003-85 , Agrargemeinschaft Loreinalpe , 84003-105 , Agrargemeinschaft Scheibenalpe
Einlagezahlen 84003-83 , Agrargemeinschaft Gorfenalpe , 84003-85 , Agrargemeinschaft Loreinalpe , 84003-105 , Agrargemeinschaft Scheibenalpe