Übersicht Gemeinde Fendels

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84102-44aAuf Grund der Tausch-Urkunde vom 14. August 1900 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Fendels einverleibt.
Im Miteigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84106-82aAuf Grund des Vergleiches vom 27. Dezember 1907 …  wird das Eigentumsrecht für die Landdrittel - Alpinteressentschaft  bestehend aus a) der Gemeinde Ried  b) der Gemeinde Prutz  c) der Gemeinde Tösens  d) der Gemeinde Fendels einverleibt
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
In dieser Gemeinde wurde kein Gemeindegut reguliert und kein Gemeinde-Eigentum an eine Agrargemeinschaft übertragen.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 84102-44 , 84106-82 ,
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
In Fendels wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Fendels 10 296 59184102-44 84102-44a
Landdrittel - Alpinteressentschaft MADATSCHALPE 5 404 98584106-82 84106-82a