Übersicht Gemeinde Dölsach

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85012-10aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Dölsach einverleibt.
Einlagezahl 85012-29aAuf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Göriach-Stribach einverleibt.
Einlagezahl 85013-42aAuf Grund Ersitzung und der Waldzuweisungsurkunde vom … und des Kaufvertrages vom … wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Görtschach mit Gödnach einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1853 bis 1949

Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 85034-6aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Ortschaft Göriach einverleibt.
Einlagezahl 85034-5aAuf Grund unvordenklichen Besitzes sowie … wird das Eigentumsrecht für die Ortschaft Stribach einverleibt.

Gemischtes Eigentum von einer Gemeinde oder Gemeindeteilen und bestimmt angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 85012-31a
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:

Einlagezahlen 85012-10 , Agrargemeinschaft Dölsach , 85034-6 , Agrargemeinschaft Göriach , 85012-29 , 85013-42 , Agrargemeinschaft Görtschach-Gödnach , 85034-5 , Agrargemeinschaft Stribach
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind im keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
​Aus der EZ 44 II  KG Görtschach-Gödnach wurden mit Genehmigung Landesausschuss vom 24 08 1909, die in der Urkunde aufgeführten Parzellen abgeschrieben. Tbz. 476/1909.
Görtschach Gödnach Anerkennungsurkunde 476/1909
Görtschach Gödnach Anerkennungen 476/1909
Die übertragenen Parzellen standen im Eigentum der politischen Gemeinde. Die Übertragungen erfolgten nicht nur an bäuerliche Stammsitzliegenschaften, sondern auch an eine Miteigentumsgemeinschaft, Pos.14,. Einlagezahl  85013-118a.
Die übertragenen Flächen sind aus Erfassungsgründen nicht oder nur teilweise in den vorliegenden Tabellen enthalten.
Mit der Anerkennungsurkunde vom 14. Dezember 1912, Tbz. 130 vom 13. Februar 1914 wurden folgende Anerkennungen von der EZ 85009-19a der Gemeinde Dölsach abgeschrieben:
Anerkennungen Dölsach 1914
Wie auch die Miteigentumsgemeinschaften in den Einlagezahlen 85009-66a , 85009-67a , 85012-49a anerkannt und mit der gleichen Tagebuchzahl eingetragen wurden.
Die Einlagezahl 85009-19a wurde gelöscht.
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 85009-17a
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 85013-72a , 85013-75a , 85013-79a
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote: 
Einlagezahl  85012-25a
Eigentumstitel: Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33  Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Dölsach wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 85012-25 , Agrargemeinschaft Göriacher-Alpe
Allgemeines:
Bemerkenswert ist, dass bei der Anerkennungsurkunde die Genehmigung des Landesausschusses mit 24 08 1909 vorlag, die Urkunde vom Gemeindevorsteher mit 30. September 1909 unterzeichnet wurde und die Eintragung im Grundbuch mit Tbz. 476 am 2. November 1909 erfolgte. Die Gesetzesnovelle zur TGO, die diese Anerkennungen erst ermöglichte, ist jedoch erst am 30. Juni 1910 in Kraft getreten.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - aus Gemeindegut u. Fraktionsgut
AG Dölsach 1 053 39185012-10 85012-10a
AG Dölsach 8 47485012-11 85012-11a
AG Dölsach 1 25985012-12 85012-12a
AG Dölsach 76 49885009-18 85009-18a
AG Dölsach 868 13285027-76 85027-76a
AG Dölsach 8 73385009-78 85009-78a
AG Dölsach 27 09485009-204 85009-204a
AG Göriach 2 31785012-8 85012-8a
AG Göriach 14 41385034-6 85034-6a
AG Göriach 47 88585012-7 85012-7a
AG Göriach-Stribach 1 571 37085012-29 85012-29a
AG Görtschach-Gödnach 94 64285013-1 85013-1
AG Görtschach-Gödnach 138 63985013-3 85013-3
AG Görtschach-Gödnach 95 57385013-26 85013-26a
AG Görtschach-Gödnach 1 686 17585013-42 85013-42a
AG Görtschach-Gödnach 32 06585013-44 85013-44a
AG Görtschach-Gödnach 340 52185013-115 85013-115a
AG Stribach 223 78185034-5 85034-5a
AG Stribach 25 59785015-279 85015-279
AG Stribach 71 72585015-296 85015-296
AG Stribach 9 14485034-46 85034-46a
AG - aus bäuerl. Gemeinschaftseigentum
AG Göriacher-Alpe 3 195 18885012-25 85012-25a
AG - aus gemischtem Eigentum
AG Dölsacher Alpinteressentschaft 794 40985012-31 85012-31a
Nicht regulierte Flächen
Gemeinde-landw. Dienstbarkeiten
Gemeinde Dölsach 70 40285009-17 85009-17a
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 118 1 53685013-118 85013-118a
EINLAGEZAHL 49 45385012-49 85012-49a
EINLAGEZAHL 66 15 19285009-66 85009-66a
EINLAGEZAHL 67 1 16685009-67 85009-67a
EINLAGEZAHL 72 2585013-72 85013-72a
EINLAGEZAHL 75 2285013-75 85013-75a
EINLAGEZAHL 79 1885013-79 85013-79a
Gemischtes Eigentum
EINLAGEZAHL 205 1 05985009-205 85009-205a