Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 81129-19a , 81129-20a , 81129-21a , 81129-22a , 81129-23a , 81129-26a , 81129-27a , 81129-28a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde St. Sigmund mit Ausschluss der Nachbarschaft Praxmar und der Höfe im Kreuzlehen … einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1981
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81129-15a , 81129-16a , 81129-17a , 81129-14a , 81129-18a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Praxmar einverleibt.
Einlagezahl 81129-8a , 81129-9a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Haggen einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1972.
Einlagezahl 81129-11a , 81129-12a , 81129-13a , 81129-46a , 81129-47a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Peida einverleibt.
Einlagezahl 81129-7a , 81129-48a , 81129-49a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Gleirsch einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1912
Eigentumstitel: Sämtliche sind Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahl 81129-19a , 81129-20a , 81129-21a , 81129-22a , 81129-23a , 81129-26a , 81129-27a , 81129-28a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde St. Sigmund mit Ausschluss der Nachbarschaft Praxmar und der Höfe im Kreuzlehen … einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1981
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 81129-15a , 81129-16a , 81129-17a , 81129-14a , 81129-18a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Praxmar einverleibt.
Einlagezahl 81129-8a , 81129-9a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Haggen einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1972.
Einlagezahl 81129-11a , 81129-12a , 81129-13a , 81129-46a , 81129-47a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Peida einverleibt.
Einlagezahl 81129-7a , 81129-48a , 81129-49a : Auf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Nachbarschaft Gleirsch einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1912
Eigentumstitel: Sämtliche sind Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen mit Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
13 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81129-19 , 81129-20 , 81129-21 , 81129-22 , 81129-23 , 81129-26 , 81129-27 , 81129-28 , Agrargemeinschaft St. Sigmund (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81129-15 , 81129-16 , 81129-17 Agrargemeinschaft Nachbarschaft Praxmar
Einlagezahlen 81129-8 , 81129-9 Agrargemeinschaft Haggen-Kraspesalpe
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Bei Agrargemeinschaft St. Sigmund: s Gemeinde St. Sigmund zu 5,9 Anteilsrechten
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81129-19 , 81129-20 , 81129-21 , 81129-22 , 81129-23 , 81129-26 , 81129-27 , 81129-28 , Agrargemeinschaft St. Sigmund (Gemeindegutsagrargemeinschaft)
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 81129-15 , 81129-16 , 81129-17 Agrargemeinschaft Nachbarschaft Praxmar
Einlagezahlen 81129-8 , 81129-9 Agrargemeinschaft Haggen-Kraspesalpe
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Bei Agrargemeinschaft St. Sigmund: s Gemeinde St. Sigmund zu 5,9 Anteilsrechten
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Einlagezahlen 81129-7a , 81129-48a , 81129-49a , Nachbarschaft Gleirsch TBz. 781/1912
Einlagezahlen 81129-7a , 81129-48a , 81129-49a , Nachbarschaft Gleirsch TBz. 781/1912
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 81129-11 , 81129-12 , 81129-13 , 81129-46 , 81129-47 , 81129-14 , 81129-18
Einlagezahlen 81129-11 , 81129-12 , 81129-13 , 81129-46 , 81129-47 , 81129-14 , 81129-18
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahl 81129-33a: Auf Grund der Forsteigentums-Purifikations-Tabelle vom 10. Februar 1849 …
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 81129-31a
Eigentumstitel: Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahl 81129-33a: Auf Grund der Forsteigentums-Purifikations-Tabelle vom 10. Februar 1849 …
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 81129-31a
Eigentumstitel: Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In dieser Gemeinde wurde 1 Miteigentums-Gemeinschaft, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 81129-33 , 81129-7 , 81129-48 , 81129-49 ,
In dieser Gemeinde wurde 1 Eigentumsgemeinschaft, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 81129-31
Einlagezahlen 81129-33 , 81129-7 , 81129-48 , 81129-49 ,
In dieser Gemeinde wurde 1 Eigentumsgemeinschaft, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 81129-31