Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84015-109a: Das Eigentumsrecht wird einverleibt für die Gemeinde-Fraktion Zams und zwar für den 1. Grundbuchskörper auf Grund Ersitzung u. des Kaufvertrages vom …, für den 2. Grundbuchskörper auf Grund des Kaufvertrages vom … für den 3. Grundbuchskörper auf Grund Ersitzung und des Vergleichs-Protokolles der Wald-Servituten-Ausgleichs-Kommission vom … .
Einlagezahl 84002-72a : Auf Grund der Waldzuweisungsurkunde vom … wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Zams einverleibt.
Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 84016-44a: Auf Grund des Vergleichs-Protokolles der Wald-Servituten-Ausgleichs-Kommission vom … wird das Eigentumsrecht einverleibt für die Katastralgemeinde Zamserberg …
Einlagezahl 84016-46a: Auf Grund des Vergleichs-Protokolles der Wald-Servituten-Ausgleichs-Kommission vom … wird das Eigentumsrecht einverleibt für die Katastralgemeinde Zamserberg …
Einlagezahl 84016-101a: Auf Grund Ersitzung und des Kaufvertrages vom … wird das Eigentumsrecht für die Katastralgemeinde Zamserberg einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1962
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 84015-109 , 84016-49 , Agrargemeinschaft Zams „a 867/1971 Hauptteilungsplan 1970-09-01, Eigentumsrecht“, 84016-44 , Agrargemeinschaft Falterschein, 84016-101 , Agrargemeinschaft Meransalpe , 84016-46 , Agrargemeinschaft Unterberg-Rifenal
Haupteilungsplan Zams Langesbergwald
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 84016-101a
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahlen 84015-109 , 84016-49 , Agrargemeinschaft Zams „a 867/1971 Hauptteilungsplan 1970-09-01, Eigentumsrecht“, 84016-44 , Agrargemeinschaft Falterschein, 84016-101 , Agrargemeinschaft Meransalpe , 84016-46 , Agrargemeinschaft Unterberg-Rifenal
Haupteilungsplan Zams Langesbergwald
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Es sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen
Einlagezahlen 84016-101a
Unverändertes Gemeindegut:
Gemeindegut, mit alten Nutzungsrechten belastet, im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahl 84002-72
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 84015-218 bzw. 84015-218a Gedingstatt Zams bestehend aus den Gemeindefraktionen Zams, Zamserberg, Angedair und Gemeinde Schönwies
Einlagezahl 84002-72
Gemeindegut im Eigentum von „alten“ Gemeindeteilen, wo das verbücherte Eigentumsrecht noch nicht der Gesetzeslage der Tiroler Gemeindeordnung nach 1949 angepasst wurde:
Einlagezahlen 84015-218 bzw. 84015-218a Gedingstatt Zams bestehend aus den Gemeindefraktionen Zams, Zamserberg, Angedair und Gemeinde Schönwies
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 84015-219a , 84015-414a , 84015-416a , 84015-347a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 84015-219a , 84015-414a , 84015-416a , 84015-347a ,
Eigentumstitel: Alle Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.