Übersicht Gemeinde Schönberg im Stubaital

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.
Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81128-47a , 81128-48a , 81128-54a  :  Auf Grund des Vergleichsprotokolles vom 25. Juni 1848 …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Schönberg einverleibt.
Einlagezahl 81128-50a Auf Grund Ersitzung wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Schönberg einverleibt.
Einlagezahl 81128-51a Auf Grund des Kaufvertrages vom …  wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Schönberg einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1950
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen mit Regulierungsbescheiden der Agrarbehörde:
5 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Einlagezahlen 81128-47 , 81128-48 , 81128-50 , 81128-51 , 81128-54Agrargemeinschaft Schönberg, 7495/2011 Bescheide 2010-09-22 und 2011-06-15  Gemeindegutsagrargemeinschaft
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier: Gemeinde Schönberg zu 70.5 Anteilsrechten
Diese Gemeinde hat Gemeindegut auch durch Kaufvertrag erworben und dieses wurde durch Regulierungsbescheid entschädigungslos in das Eigentum der Agrargemeinschaft übertragen.
Einlagezahl 81128-51a   bzw.  81128-51
Teilwald:
Die Einlagezahl  81128-54   ist Teilwald gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Diese Grundbuchkörper wurden im Jahre 1958 reguliert. Es ist jedoch erst seit der TFLG-Novelle von 1969 möglich, dass Teilwälder auch im Eigentum von Agrargemeinschaften stehen können. Der Regulierung fehlte daher diesbezüglich die Rechtsgrundlage.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum erhoben.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG Schönberg 282 17881114-97 81114-97
AG Schönberg 51981128-233 81128-233
AG Schönberg 38 57581128-405 81128-405
AG Schönberg 5 44881128-116 81128-116
AG Schönberg 330 70381128-54 81128-54a
AG Schönberg 222 51981128-51 81128-51a
AG Schönberg 2 21281128-50 81128-50a
AG Schönberg 3 150 04881128-48 81128-48a
AG Schönberg 38 86881128-47 81128-47a
AG Schönberg 3 88481128-27 81128-27
AG Schönberg 20 04681128-21 81128-21