Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahlen:
87112-30a, Fraktion Laimach der Gemeinde Laimach
Eigentumstitel: Vergleichsprotokoll
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1853 bis 1973
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 87112-30, Agrargemeinschaft Laimach, Gemeinde Hippach zu 3,537 Anteilen, Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Regulierungsplan Agrargemeinschaft Laimach
Gemeindegut, das im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung entweder nicht beurteilt oder als rechtskonform erkannt wurde bzw. wo die Eigenschaft „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ noch nicht im Grundbuch vermerkt wurde:
Einlagezahl 87112-30, Agrargemeinschaft Laimach, Gemeinde Hippach zu 3,537 Anteilen, Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Regulierungsplan Agrargemeinschaft Laimach
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 87112-22a, 87112-23a, 87112-39a, 87112-50a, 87112-40a, 87112-38a, 87112-41a, 87112-54a, 87112-61a, 87112-62a,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 87112-74a, Diese Einlagezahl ist aus Einzelteilung entstanden.Tbz 271-20.12.1944, Einzelteilungsplan - Teilung der Einlagezahl 44, die offensichtlich mangels Gutsbestand gelöscht wurde.
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Einlagezahlen 87112-22a, 87112-23a, 87112-39a, 87112-50a, 87112-40a, 87112-38a, 87112-41a, 87112-54a, 87112-61a, 87112-62a,
Eigentumsgemeinschaften gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 6 unter dem Namen einer juristischen Person mit den bestimmt angeführten berechtigten Einlagezahlen ohne Quote:
Einlagezahl 87112-74a, Diese Einlagezahl ist aus Einzelteilung entstanden.Tbz 271-20.12.1944, Einzelteilungsplan - Teilung der Einlagezahl 44, die offensichtlich mangels Gutsbestand gelöscht wurde.
Eigentumstitel: Vorwiegend Ersitzung nach dem publicianischen Grundsatz gemäß § 33 Abs. 2 der Anlegungsverordnung, wonach der Eigentumsnachweis ohne die Vorlage von Urkunden möglich war.
Eigentumsübertragungen von bäuerlichem Gemeinschaftsvermögen auf eine Agrargemeinschaft:
In Hippach wurden Miteigentums-Gemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.4, reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahlen 87112-22, 87112-23, 87112-39, 87112-50, 87112-40,
In Hippach wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6 , reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 87112-74
Einlagezahlen 87112-22, 87112-23, 87112-39, 87112-50, 87112-40,
In Hippach wurden Eigentumsgemeinschaften, Classenvermögen gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs.6 , reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen:
Einlagezahl 87112-74