Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.Im Eigentum der Gemeinde:
Einlagezahlen 81104-174a , 81104-182a : Auf Grund unvordenklichen, unbestrittenen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81104-179a , 81104-180a , 81104-181a : Auf Grund des Waldservituten Regulierungs Vergleiches vom 21. März 1848, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81130-42a : Auf Grund des mit der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Commission am 18. Juli 1848 abgeschlossenen Vergleiches, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81130-192a : Durch Kaufvertrag von der Gemeinde Sellrain erworben.
Einlagezahl 81104-323a : Auf Grund des Vergleiches der Waldservituten-Regulierungs-Commission vom 27. März 1848, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81104-317a : Auf Grund des Vergleiches vom 27. März 1848, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1957.
Einlagezahlen 81104-174a , 81104-182a : Auf Grund unvordenklichen, unbestrittenen Besitzes wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81104-179a , 81104-180a , 81104-181a : Auf Grund des Waldservituten Regulierungs Vergleiches vom 21. März 1848, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81130-42a : Auf Grund des mit der kk Waldservituten-Ausgleichungs-Commission am 18. Juli 1848 abgeschlossenen Vergleiches, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81130-192a : Durch Kaufvertrag von der Gemeinde Sellrain erworben.
Einlagezahl 81104-323a : Auf Grund des Vergleiches der Waldservituten-Regulierungs-Commission vom 27. März 1848, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Einlagezahl 81104-317a : Auf Grund des Vergleiches vom 27. März 1848, … , wird das Eigenthumsrecht für die Gemeinde Axams einverleibt.
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten von 1848 bis 1957.
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Eigentumsübertragungen durch Regulierungsbescheide der Agrarbehörde:
7 Einlagezahlen aus Gemeindegut wurden von der Agrarbehörde reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:
Axams Regulierung Gemeindewald
Einlagezahlen 81104-174 , 81104-179 , 81104-180 , 81104-181 , 81104-182 , 81130-42 , 81130-192 Agrargemeinschaft Axams
Der entsprechende Bescheid ist jedoch bis Oktober 2015 nicht im Grundbuch vermerkt worden.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. In EZ 174 ist: fa Gemeinde Axams zu 1553 Anteilsrechten vermerkt.
Gemeindegut durch Kaufvertrag
Die Einlagezahl 81130-192a wurde durch Kaufvertrag von der Gemeinde Sellrain erworben und mit „b 10815/1987 Urkunde 1987-08-14 Eigentumsrecht“ der Agrargemeinschaft Axams zugesprochen, nachdem 1963 der Antrag der Agrargemeinschaft noch abgewiesen wurde.
Einlagezahlen 81104-174 , 81104-179 , 81104-180 , 81104-181 , 81104-182 , 81130-42 , 81130-192 Agrargemeinschaft Axams
Der entsprechende Bescheid ist jedoch bis Oktober 2015 nicht im Grundbuch vermerkt worden.
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. In EZ 174 ist: fa Gemeinde Axams zu 1553 Anteilsrechten vermerkt.
Gemeindegut durch Kaufvertrag
Die Einlagezahl 81130-192a wurde durch Kaufvertrag von der Gemeinde Sellrain erworben und mit „b 10815/1987 Urkunde 1987-08-14 Eigentumsrecht“ der Agrargemeinschaft Axams zugesprochen, nachdem 1963 der Antrag der Agrargemeinschaft noch abgewiesen wurde.
Teilwald:
Die Einlagezahlen 81104-323, 81104-317, sind Teilwälder gemäß Grundbuchanlegungsverordnung § 37 Abs. 2.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen 81104-291a , 81104-299a , 81104-312a , 81104-313a ,
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum reguliert.
Einlagezahlen 81104-291a , 81104-299a , 81104-312a , 81104-313a ,
Es wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum reguliert.