Übersicht Gemeinde St. Johann im Walde

Gemeindevermögen und Gemeindegut entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
gemäß § 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1892 und der Grundbuchanlegungs-Verordnung 1898. Die Übergabe des Eigentums an Grund und Boden an die Gemeinden erfolgte durch das Hofkanzlei-Decret vom 11. April 1847 und die nachgeordneten Vollzugsvorschriften.

Im Eigentum eines Gemeindeteiles:
Einlagezahl 85031-13aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Oberleibnig  einverleibt
Einlagezahl 85031-14aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Oberleibnig  einverleibt
Einlagezahl 85031-16aAuf Grund unvordenklichen Besitzes wird das Eigentumsrecht für die Fraktion Unterleibnig  einverleibt
Das Eigentum der Gemeinde bestand unbestritten bis 1943.
Hauptteilung St. Johann 1944, ​Regelung Nachbarschaft Unterleibnig 1944 
Verändertes Gemeindegut in Folge von Bescheiden nach dem TFLG durch Abänderung der in der TGO vorgegebenen Eigenschaften:
Durch Eigentumsübertragungen an Agrargemeinschaften mittels Regulierungsbescheid der Agrarbehörde:
Gemeindegut, das in atypischer Weise im Eigentum einer Agrargemeinschaft steht und dessen Übertragung als verfassungswidrig erkannt wurde:

Einlagezahlen  85031-1385031-14, Agrargemeinschaft Oberleibnig, b 2532/2015 GEMEINDEGUTSAGRARGEMEINSCHAFT , 85031-16 , Agrargemeinschaft Nachbarschaft Unterleibnig, b 2447/2014 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Gemeinde-Anteile am regulierten Gemeindegut:
Entsprechend dem § 62 der TFLG Novelle 1952 ist für die Gemeinden 1/5 Anteil an den Agrargemeinschaften vorgesehen. Hier sind keine Anteile der Gemeinde ersichtlich.
Abgegebenes Gemeindegut nach Vereinbarungen auf der Basis des Gesetzes LGBl. 65 von 1910 des Landes Tirol:
Einvernehmliche Eigentumsübertragungen durch Anerkennungs- und Überlassungsurkunden mit Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses und des Landesausschusses:
Aus der EZ 25 II KG St. Johann i.W. wurden gemäß Anerkennungsurkunde vom 13. August 1909, Tz 393/1912, die aufgeführten Parzellen abgeschrieben.
Anerkennungsurkunde St. Johann i.W.
Bäuerliches Gemeinschaftseigentum oder Classenvermögen zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung:
Miteigentums-Gemeinschaften, gemäß Vollzugsvorschrift § 34 Abs. 4 mit den Eigentumsquoten der angeführten Stammsitzliegenschaften:
Einlagezahlen  85031-24a85031-25a85031-36a85031-39a85031-40a

In St. Johann wurde kein bäuerliches Gemeinschaftseigentum reguliert und in das Eigentum einer Agrargemeinschaft übertragen.
 
Flächenverteilung - Vergleich Stand aktuell mit Stand Grundbuchanlegung
Verzeichnis der Gemeinschaften
Fläche in m²Grundbuch aktuellGrundbuch alt
Regulierte Flächen
AG - at. GG - aus Gde.gut u. Frakt.gut lt. GB
AG NB Unterleibnig 7 223 62185031-16 85031-16a
AG Oberleibnig 6 477 43185031-14 85031-14a
AG Oberleibnig 12185031-13 85031-13a
Nicht regulierte Flächen
Bäuerl. Miteigentum unreguliert
EINLAGEZAHL 24 4085031-24 85031-24a
EINLAGEZAHL 25 1 672 29685031-25 85031-25a
EINLAGEZAHL 36 2585031-36 85031-36a
EINLAGEZAHL 39 40085031-39 85031-39a
EINLAGEZAHL 40 1 32285031-40 85031-40a